Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen. Platzhaltertext für die Wireframe-Ansicht.
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Häufige Fragen
Wer kann ein Gesuch stellen?
Grundsätzlich alle gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Dazu zählen:
- Vereine
- Stiftungen
- Genossenschaften mit gemeinnützigem Zweck
Wie lange dauert die Prüfung eines Gesuchs?
In der Regel vier bis sechs Wochen. Bei grösseren Beiträgen kann die Prüfung länger dauern, weil der Stiftungsrat mitentscheidet.
Werden auch Einzelpersonen unterstützt?
Nein. Die Stiftung fördert ausschliesslich Projekte von Organisationen.
Welche Unterlagen brauchen wir für das Gesuch?
Ein Projektbeschrieb, ein Budget und die aktuellen Statuten. Mehr braucht es für die erste Beurteilung nicht.
Frage nicht dabei?
Melden Sie sich, wir antworten gerne.